Donnerstag, 20. Januar 2022
Coronaschutzverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab Freitag, 04.03.22 gilt die neue beigefügte Coronaschutzverordnung.
Wesentliche Änderung für den Sport:
Für Sportstätten im Innen- und Außenbereich gilt, dass die 2G und 2G+-Regel entfällt.
Es gilt die 3G-Regel, somit müssen die Nutzer*innen geimpft oder genesen oder getestet sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ines Poppenborg